Mitgliedschaft

Baugenossenschaft Münsingen eG
Bedingungen

Mitglieder können natürliche Personen, Personenhandelsgesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Hierzu bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.


Geschäftsanteile

Ein Geschäftsanteil beträgt zur Zeit 150,00 €. Mieter müssen mindestens drei Geschäftsanteile übernehmen. Die Höchstzahl der Geschäftsanteile ist begrenzt.

 
Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung beendet werden. Die Kündigung muss drei Monate vorher schriftlich erfolgen.